Heilmittel

Die Maßnahmen der Ergotherapie dienen der Wiederherstellung, Entwicklung, Verbesserung, Erhaltung oder Kompensation der krankheitsbedingt gestörten motorischen, sensorischen, psychischen und kognitiven Funktionen und Fähigkeiten.

Sie bedienen sich komplexer aktivierender und handlungsorientierter Methoden und Verfahren, unter Einsatz von adaptiertem Übungsmaterial, funktionellen, spielerischen, handwerklichen und gestalterischen Techniken sowie lebenspraktischen Übungen.

(lt. Heilmittelrichtlinie 2011)

 

Um Ergotherapie in Anspruch nehmen zu können, wenden Sie sich an Ihren Hausarzt oder behandelnden Facharzt. Dieser stellt Ihnen ein Rezept für das Heilmittel Ergotherapie aus, ggf. mit dem Vermerk "Hausbesuch". Neben der Diagnose und den Therapiezielen legt er Verordnungsbereich sowie -menge und die zu erfolgende Behandlungsanzahl pro Woche fest.

 

Innerhalb unserer Praxis bieten wir Ihnen ein vielfältiges Therapieangebot.

Wir arbeiten in allen Verordnungsbereichen und behandeln die verschiedensten Krankheitsbilder.

 
Zu den Maßnahmen der Ergotherapie gehören die nebenstehend genannten verordnungsfähigen Heilmittel.